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Schulungsvertrag

zwischen der Ultraleichtflugschule Andreas Schmidtler, 
im folgenden kurz "Schule" genannt, und

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im folgenden kurz "Schüler" genannt, wird der folgende Schulungsvertrag geschlossen:

Der Schüler nimmt an einer Ausbildung und/oder Weiterbildung der Schule teil. Die Gebühren regeln sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Schule. Sie sind im Voraus fällig.

Die Ausbildung beginnt mit Abschluß dieses Schulungsvertrages oder mit dem ersten Ausbildungsflug des Schülers. Sie endet entweder mit Abschluß der praktischen Prüfung oder Erreichen des Ziels der Weiterbildung oder durch Auschluß von der weiteren Schulung oder 12 Monate nach Durchführung des letzten Schulungsfluges. Mit Beendigung der Ausbildung verfallen alle Ansprüche des Schülers gegenüber der Flugschule.

Der Schüler kann wegen mangelnder Befähigung von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen werden. In diesem Falle ist er zur Zahlung der Kursgebühr entsprechend den bisher angefallenen Flugzeiten verpflichtet. Er kann wegen Nichtbeachtung der Anweisungen der Schule, des Lehrpersonals der Schule oder anderer im Rahmen des Flugbetriebes weisungsbefugter Personen von der weiteren Teilnahme an der Ausbildung ausgeschlossen werden. In diesem Falle ist er, unabhängig davon, ob die im Rahmen der Ausbildung vorgesehenen Leistungen erbracht wurden oder nicht, zur vollen Zahlung der Kursgebühr verpflichtet.

Für alle vom Schüler im Rahmen der Ausbildung verursachten Schäden insbesondere für Schäden an den bei der Schulung eingesetzten Fluggeräten und daraus resultierenden Nutzungsausfällen, haftet der Schüler. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die durch Versicherungen der Schule so abgedeckt sind, daß die Versicherung bei. der Schule keinen Rückgriff nimmt. Eine Kaskoversicherung der Fluggeräte besteht nicht! Der Haftungsausschluss der Flugschule ist Bestandteil dieses Vertrages. Unabhängig davon, ob der Haftungsausschluss gesondert unterzeichnet wurde oder nicht, erklärt sich der Schuler damit einverstanden.

Der Schüler versichert, physisch und psychisch den Anforderungen des Flugsportes gewachsen zu sein und nicht an Gebrechen zu leiden, die sich durch das UL-Fliegen oder seine typischen Gefahren und Belastungen verstärken können. Bei Änderung dieses Sachverhaltes verpflichtet sich der Schüler die Schule umgehend zu informieren.

Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden sind sie durch eine dem gewollten Vertragstext entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Gerichtsstand ist München.

________________________, den __________             ______________________, den ___________

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(Schüler)                                                                         (Andreas Schmidtler)

 

 

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