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Chartervertrag |
zwischen der Ultraleichtflugschule Andreas Schmidtler, im folgenden kurz "Schule" genannt, und
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im folgenden kurz "Kunde" genannt, wird der folgende Chartervertrag geschlossen:
Der Kunde benützt die Geräte und Einrichtungen der Schule
Die Gebühren regeln sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Schule. Sie sind im Voraus fällig.
Die Charter beginnt mit Abschluß dieses Chartervertrages oder mit dem ersten Flug des Kunden. Sie endet entweder mit Abschluss der Flüge oder 12 Monate nach Durchführung des letzten Fluges. Mit Beendigung der Charter verfallen alle Ansprüche des Kunden gegenüber der Schule.
Der Kunde kann wegen mangelnder Befähigung von der weiteren Durchführung von Flügen ausgeschlossen werden. In diesem Falle ist er zur Zahlung der Chartergebühr entsprechend den bisher angefallenen Flugzeiten oder entsprechend des Leistungsumfangs anderer Leistungen verpflichtet. Er kann wegen Nichtbeachtung der Anweisungen der Schule oder anderer im Rahmen des Flugbetriebes weisungsbefugter Personen von der weiteren Durchführung von Flügen ausgeschlossen werden. In diesem Falle ist er, unabhängig davon, ob die im Rahmen der Charter vorgesehenen Leistungen erbracht wurden oder nicht, zur vollen Zahlung der Chartergebühr verpflichtet.
Für alle vom Kunden im Rahmen der Charter verursachten Schäden insbesondere für Schäden an den für die Flüge eingesetzten Fluggeräten und daraus resultierenden Nutzungsausfällen, haftet der Kunde. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die durch Versicherungen der Schule so abgedeckt sind, dass die Versicherung bei der Schule keinen Rückgriff nimmt. Eine Kaskoversicherung der Fluggeräte besteht nicht!
Der Haftungsausschluß der Schule ist Bestandteil dieses Vertrages. Unabhängig davon, ob der Haftungsausschluß gesondert unterzeichnet wurde oder nicht, erklärt sich der Kunde damit einverstanden.
Der Kunde versichert, physisch und psychisch den Anforderungen des Flugsportes gewachsen zu sein und nicht an Gebrechen zu leiden, die sich durch das Fliegen oder seine typischen Gefahren und Belastungen verstärken können. Bei Änderung dieses Sachverhaltes verpflichtet sich der Kunde die Schule umgehend zu informieren.
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden sind sie durch eine dem gewollten Vertragstext entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. , Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Gerichtsstand ist München.
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(Kunde)
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(Andreas Schmidtler)