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Neues aus Österreich Ins Netz gestellt Juli 2005 |
Der DULV veröffentlicht zum leidigen Thema Österreich folgende Information (www.dulv.de/dulv/auslandfliegen/Oesterreicheinflug.htm):
Österreicheinflug für deutsche ULer in trockenen Tüchern
Das hier ist der Erlass des österreichischen Verkehrsministers:
GZ 58537/9-IIl1/04
E R L A S S betreffend die Voraussetzungen für die Verwendung deutscher Ultralightflugzeuge (UL) in Österreich
Mit Wirkung ab 18. Juni 2004 darf jeder Inhaber einer deutschen Luftsportgeräteführerlizenz für Ultralight-Flugzeuge ("Ultralight-Lizenz", "Sportpilotenlizenz") seine Berechtigung auf deutschen Ultralight-Flugzeugen nach Sichtflugregeln (VFR, kein Betrieb in Kontrollzonen und SRAs) unter den folgenden Voraussetzungen beziehungsweise Einschränkungen in Österreich ausüben:- Mitführung der die Lufttüchtigkeit bestätigenden deutschen Urkunden wie etwa Eingeschränktes Lufttüchtigkeitszeugnis beziehungsweise Lufttüchtigkeitszeugnis für Luftsportgeräte, Nachprüfschein, eventuell Lärmzeugnis.
- Die den §§ 163 ff. Luftfahrtgesetz 1957 idgF (LFG) und § 15 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge idgF (Flugunfalluntersuchungs-Gesetz - FlUG) entsprechenden Versicherungen müssen gültig vorliegen.
- Das Luftfahrzeug muss über ein betriebtüchtiges Rettungsgerät, eine Sprechfunkeinrichtung und einen Emergency Locator Transmitter (ELT) verfügen.
- Die in diesem Erlass festgelegte Anerkennung erstreckt sich nicht auf Fluglehrerberechtigungen und ist auf nichtgewerbsmäßige und unentgeltliche Tätigkeit beschränkt.
Auf die Verpflichtung zur Einhaltung sonstiger österreichischer Rechtsvorschriften wird hingewiesen.
Die Wirksamkeit des Erlasses endet mit dem 31.12.2005.Wien, am 17. Juni 2004
Der Bundesminister und Vizekanzler: Hubert Gorbach
Das heisst für uns im Einzelnen:
1. Für Österreich ist kein Flugplan erforderlich.
2. Wir brauchen aber besondere Versicherungen
3. Wir brauchen ausserdem ein ELT (Emergengy Locator Transmitter)
4. Natürlich müssen wir auch die luftrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes beachten (ICAO-Karte, AIP, Flugvorbereitung).
(Ende der wörtliche Übernahme der DULV-Veröffentlichung)
In dem Erlass steht zwischen den Zeilen,
dass wir in Österreich nicht mehr in CTR's einfliegen dürfen. Schade.