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Grenzenlos

Veröffentlicht 1996 im DULV-Info

"Über den Wolken", singt Reinhard Mey, "muss die Freiheit wohl grenzenlos sein." Sicher ist er nie mit dem UL von Griesau (bei Regensburg) nach Klatovy (Tschechien) geflogen, Luftlinie 83 km. Bis vor kurzem hatten die auf der Strecke liegenden Zollplätze keine UL-Genehmigung, ein Umweg über Eggenfelden war erforderlich, Luftlinie der Gesamtstrecke 186 km. Von "grenzenloser Freiheit" kann da nicht mehr die Rede sein. Muss das sein? Eine Anfrage bei der Bayerischen Grenzpolizei ergab: Es muss (meistens) nicht sein.

 

Was ist für Auslandsflüge erforderlich?

Wer einen grenzüberschreitenden Flug von oder nach Deutschland unternimmt, muss

Der Flugplan

Für das richtige Ausfüllen des Flugplanes gibt es mehrere Methoden:

Den ausgefüllten Flugplan sendest Du (spätestens 1/2 Stunde vor Abflug) per Fax an die AIS oder Du gibst ihn Zeile für Zeile telefonisch an die AIS. Bei der Übermittlung mit Fax solltest Du zusätzlich noch anrufen, ob dein Flugplan o.K. ist.

Nach Deinem Start gibt der Flugleiter für den Flugplan eine Startmeldung ab. Auch das Schließen des Flugplanes nach der Landung erfolgt normalerweise durch den Flugleiter. Sicherheitshalber solltest Du dich aber bei Start und Landung erkundigen, ob dies tatsächlich durchgeführt wird.

Der Zollflugplatz im Ausland

Nicht jeder Flugplatz im Ausland führt die Abwicklung von grenzüberschreitenden Flügen durch. Du solltest deshalb den oder die vorgesehenen Auslandsplätze anrufen und fragen, ob "custom" möglich ist.

Ich habe bei diesen Telefongesprächen die Erfahrung gemacht, dass eine Zollgenehmigung nicht automatisch eine Flugleitung mit englischen Sprachkenntnissen beinhaltet. Wenn Du niemand mit Englischkenntnissen an den Apparat bekommst solltest Du darauf gefasst sein, auch ohne Funk zu landen.

Manche Plätze führen die Abwicklung der Grenzformalitäten auf Anfrage durch. In der Flugplatzbeschreibung des Bottlang Airfield Manuals liest sich das dann so:

"Custom: Mon-Fri O/R 24 hrs, Sat & Sun O/R 48 hrs."

Im Klartext: An dem Platz wird von Montag bis Freitag grenzüberschreitender Flugverkehr abgefertigt, wenn er 24 Stunden vorher angemeldet wurde. Am Wochenende muss die Anmeldung mindestens 48 Stunden vorher erfolgen.

Vorsicht, Zoll O/R heißt oft, dass die Grenzbeamten zum Flugplatz fahren. Die dabei entstehenden Spesen zahlst Du. Manchmal ist so der Grenzübertritt kostspieliger als eine volle Tankfüllung!

Die "Finanzer" in Deutschland

Die Überprüfung durch die deutschen Finanzbehörden, auch als Zollabfertigung bezeichnet, wird normalerweise auf einem sogenannten "Zollflugplatz" durchgeführt. Also doch der Umweg über den nächsten Zollplatz? Meistens ist dies überflüssig.

Eine Rückfrage bei der Oberfinanzdirektion München und bei einem Hauptzollamt ergab: Beim Ausflug aus Deutschland und beim Einflug aus EG-Staaten nach Deutschland entfällt der Zoll.

Ich hab's zuerst nicht geglaubt, aber es ist wirklich so: In unserem angeblich so überbürokratischen Land sind die Bestimmungen lockerer, als in vielen Nachbarländern. In der Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung, Teil Z0613, ist festgeschrieben: "Der Flugverkehr zwischen zwei Orten der Gemeinschaft unterliegt keinen zollrechtlichen Beschränkungen". Zusätzlich werden die Zollflugplätze angewiesen: "Die Zolldienststellen sind über Einflüge aus dem nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörenden Ausland ... zu unterrichten....".

Beim Einflug aus EG-Staaten und bei allen Ausflügen aus der Bundesrepublik entfällt also die Benachrichtigung des Zolls. Nur beim Einflug aus Nicht-EG-Staaten, für uns also praktisch nur von Polen oder Tschechien nach Deutschland, ist der Umweg zum Zollplatz erforderlich. Normalerweise wird auch in diesen Fällen nicht kontrolliert, sondern der Zoll wird nur "unterrichtet".

Die Grenzerlaubnis

In Polen, bedroht von einem Löschfahrzeug

Als letztes Hindernis, um den Abstecher zum Zollflugplatz zu vermeiden, bleibt die Überprüfung durch die Grenzpolizei. Im Amtsdeutsch nennt sich das "Grenzerlaubnis im Auslandsflugverkehr". Eine solche Grenzerlaubnis kann auf zwei Arten erteilt werden, ohne einen Zollplatz anzufliegen:

Eine Grenzerlaubnis im Einzelfall ist, wie der Name sagt, in Einzelfällen möglich. Nach Auskunft der Bayerischen Grenzpolizei liegen Einzelfälle vor, wenn von einem Platz etwa bis zu zehn Flugbewegungen im Jahr ins Ausland gehen. In Bayern werden die formlosen Anträge vom Präsidium der Bayerischen Grenzpolizei bearbeitet. Ein solcher Antrag sollte an Werktagen etwa 6 Stunden vor dem Start vorgelegt werden, für Flüge am Wochenende spätestens bis Freitag 10.00 Uhr, und folgende Daten enthalten:

Über der Deutsch-Tschechischen Grenze

Wir haben mit einer Grenzerlaubnis im Einzelfall von unserem Platz UL-Ausflüge nach Österreich und nach Tschechien durchgeführt. Das klappt problemlos: Ein Fax an das Präsidium der Grenzpolizei und wenige Stunden später ist die Genehmigung da. Vor dem Start ist nur noch die nächstgelegene Grenze anzurufen. Besonders erfreulich: Das ganze kostet nichts.

Erfolgt ein Aus- oder Einflug häufiger, kann eine "allgemeine Grenzerlaubnis für den Auslandsflugverkehr" erteilt werden. Wie und wo der erforderliche Antrag gestellt wird, ist bei Grenzpolizeistellen zu erfragen.

In Siofok am Balaton (Ungarn)

Wenn ich mit meinem ENDURO auf unserem kleinen Flugplatz mit dem Ziel Budweis starte - ohne Zollabfertigung und mit einer Grenzerlaubnis im Einzelfall in den Packtaschen - so ist dies sicher noch nicht die grenzenlose Freiheit eines geeinten Europas, aber im Vergleich zu einem Umweg über eine Zollflugplatz ist es wieder ein Schritt in die richtige Richtung.

Zum Schluss möchte ich mich beim Präsidium der Bayerischen Grenzpolizei, dort insbesondere bei Herrn Menzel, bedanken. Ohne seine freundliche Unterstützung hätte ich dies alles kaum herausgefunden. Als bei einer "Grenzerlaubnis im Einzelfall" mein Telefaxgerät nicht funktionierte, hat er mich abends privat angerufen und mitgeteilt, die Genehmigung sei erteilt. Da sag' mir nochmals einer, Grenzpolizisten wären sture Beamte.

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