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| Grenzenlos
Veröffentlicht 1996 im DULV-Info |
"Über den Wolken", singt Reinhard Mey, "muss die Freiheit wohl grenzenlos sein." Sicher ist er nie mit dem UL von Griesau (bei Regensburg) nach Klatovy (Tschechien) geflogen, Luftlinie 83 km. Bis vor kurzem hatten die auf der Strecke liegenden Zollplätze keine UL-Genehmigung, ein Umweg über Eggenfelden war erforderlich, Luftlinie der Gesamtstrecke 186 km. Von "grenzenloser Freiheit" kann da nicht mehr die Rede sein. Muss das sein? Eine Anfrage bei der Bayerischen Grenzpolizei ergab: Es muss (meistens) nicht sein.
Was ist für Auslandsflüge erforderlich?
Wer einen grenzüberschreitenden Flug von oder nach Deutschland unternimmt, muss
bei dem Flugsicherungsunternehmen (AIS) einen Flugplan aufgeben,
sicherstellen, dass die Landung bzw. der Start im Ausland auf einem für UL anfliegbaren Zollflugplatz erfolgt,
eine Kontrolle durch die deutschen Finanzbehörden (Zoll) über sich ergehen lassen und
in Deutschland eine grenzpolizeiliche Abfertigung durchführen.
Der Flugplan
Für das richtige Ausfüllen des
Flugplanes gibt es mehrere Methoden:
Den ausgefüllten Flugplan sendest Du (spätestens 1/2 Stunde vor Abflug) per Fax an die AIS oder Du gibst ihn Zeile für Zeile telefonisch an die AIS. Bei der Übermittlung mit Fax solltest Du zusätzlich noch anrufen, ob dein Flugplan o.K. ist.
Nach Deinem Start gibt der Flugleiter für den Flugplan eine Startmeldung ab. Auch das Schließen des Flugplanes nach der Landung erfolgt normalerweise durch den Flugleiter. Sicherheitshalber solltest Du dich aber bei Start und Landung erkundigen, ob dies tatsächlich durchgeführt wird.
Der Zollflugplatz im Ausland
Nicht jeder Flugplatz im Ausland
führt die Abwicklung von grenzüberschreitenden Flügen durch.
Du solltest deshalb den oder die vorgesehenen Auslandsplätze
anrufen und fragen, ob "custom" möglich ist.
Ich habe bei diesen Telefongesprächen die Erfahrung gemacht, dass eine Zollgenehmigung nicht automatisch eine Flugleitung mit englischen Sprachkenntnissen beinhaltet. Wenn Du niemand mit Englischkenntnissen an den Apparat bekommst solltest Du darauf gefasst sein, auch ohne Funk zu landen.
Manche Plätze führen die Abwicklung der Grenzformalitäten auf Anfrage durch. In der Flugplatzbeschreibung des Bottlang Airfield Manuals liest sich das dann so:
"Custom: Mon-Fri O/R 24 hrs, Sat & Sun O/R 48 hrs."
Im Klartext: An dem Platz wird von Montag bis Freitag grenzüberschreitender Flugverkehr abgefertigt, wenn er 24 Stunden vorher angemeldet wurde. Am Wochenende muss die Anmeldung mindestens 48 Stunden vorher erfolgen.
Vorsicht, Zoll O/R heißt oft, dass die Grenzbeamten zum Flugplatz fahren. Die dabei entstehenden
Spesen zahlst Du. Manchmal ist so der Grenzübertritt
kostspieliger als eine volle Tankfüllung!
Die "Finanzer" in Deutschland
Die Überprüfung durch die deutschen Finanzbehörden, auch als Zollabfertigung bezeichnet, wird normalerweise auf einem sogenannten "Zollflugplatz" durchgeführt. Also doch der Umweg über den nächsten Zollplatz? Meistens ist dies überflüssig.
Eine Rückfrage bei der Oberfinanzdirektion München und bei einem Hauptzollamt ergab: Beim Ausflug aus Deutschland und beim Einflug aus EG-Staaten nach Deutschland entfällt der Zoll.
Ich hab's zuerst nicht geglaubt, aber es ist wirklich so: In unserem angeblich so überbürokratischen Land sind die Bestimmungen lockerer, als in vielen Nachbarländern. In der Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung, Teil Z0613, ist festgeschrieben: "Der Flugverkehr zwischen zwei Orten der Gemeinschaft unterliegt keinen zollrechtlichen Beschränkungen". Zusätzlich werden die Zollflugplätze angewiesen: "Die Zolldienststellen sind über Einflüge aus dem nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörenden Ausland ... zu unterrichten....".
Beim Einflug aus EG-Staaten und bei allen Ausflügen aus der Bundesrepublik entfällt also die Benachrichtigung des Zolls. Nur beim Einflug aus Nicht-EG-Staaten, für uns also praktisch nur von Polen oder Tschechien nach Deutschland, ist der Umweg zum Zollplatz erforderlich. Normalerweise wird auch in diesen Fällen nicht kontrolliert, sondern der Zoll wird nur "unterrichtet".
Die Grenzerlaubnis
In Polen, bedroht von einem Löschfahrzeug
Als letztes Hindernis, um den
Abstecher zum Zollflugplatz zu vermeiden, bleibt die
Überprüfung durch die Grenzpolizei. Im Amtsdeutsch nennt sich
das "Grenzerlaubnis im Auslandsflugverkehr". Eine
solche Grenzerlaubnis kann auf zwei Arten erteilt werden, ohne
einen Zollplatz anzufliegen:
Eine Grenzerlaubnis im Einzelfall ist, wie der Name sagt, in Einzelfällen möglich. Nach Auskunft der Bayerischen Grenzpolizei liegen Einzelfälle vor, wenn von einem Platz etwa bis zu zehn Flugbewegungen im Jahr ins Ausland gehen. In Bayern werden die formlosen Anträge vom Präsidium der Bayerischen Grenzpolizei bearbeitet. Ein solcher Antrag sollte an Werktagen etwa 6 Stunden vor dem Start vorgelegt werden, für Flüge am Wochenende spätestens bis Freitag 10.00 Uhr, und folgende Daten enthalten:
- Namen und Vornamen
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Kennzeichen und Typ des Flugzeuges
- Start- und Zielort
- voraussichtliche Start- bzw. Landezeit
Über der Deutsch-Tschechischen Grenze
Wir haben mit einer Grenzerlaubnis
im Einzelfall von unserem Platz UL-Ausflüge nach Österreich und
nach Tschechien durchgeführt. Das klappt problemlos: Ein Fax an
das Präsidium der Grenzpolizei und wenige Stunden später ist
die Genehmigung da. Vor dem Start ist nur noch die
nächstgelegene Grenze anzurufen. Besonders erfreulich: Das ganze
kostet nichts.
Erfolgt ein Aus- oder Einflug häufiger, kann eine "allgemeine Grenzerlaubnis für den Auslandsflugverkehr" erteilt werden. Wie und wo der erforderliche Antrag gestellt wird, ist bei Grenzpolizeistellen zu erfragen.
In Siofok am Balaton (Ungarn)
Wenn ich mit meinem ENDURO auf
unserem kleinen Flugplatz mit dem Ziel Budweis starte - ohne
Zollabfertigung und mit einer Grenzerlaubnis im Einzelfall in den
Packtaschen - so ist dies sicher noch nicht die grenzenlose
Freiheit eines geeinten Europas, aber im Vergleich zu einem Umweg
über eine Zollflugplatz ist es wieder ein Schritt in die
richtige Richtung.
Zum Schluss möchte ich
mich beim Präsidium der Bayerischen Grenzpolizei, dort
insbesondere bei Herrn Menzel, bedanken. Ohne seine freundliche
Unterstützung hätte ich dies alles kaum herausgefunden. Als bei
einer "Grenzerlaubnis im Einzelfall" mein Telefaxgerät
nicht funktionierte, hat er mich abends privat angerufen und
mitgeteilt, die Genehmigung sei erteilt. Da sag' mir nochmals
einer, Grenzpolizisten wären sture Beamte.