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Neues aus Frankreich

Ins Netz gestellt am 1. September 2001

Über die Einflugmöglichkeiten nach Frankreich schwirren immer noch jede Menge Gerüchte in der UL-Szene. Wir wollten es endlich genau wissen und haben uns an Dominique Mereuze, dem Vorsitzenden des französischen UL-Verbandes, gewandt. Wir hatten erfahren, dass Herr Mereuze nahezu perfekt Deutsch spricht. Hier seine Antwort:

An Herrn Bernd Schmidtler

Objekt: UL-Fliegerei in Frankreich

Lieber Herr Schmidtler!

Hiermit sende ich Ihnen die in Ihrer e-mail verlangten Informationen über die Ordnungsbedingungen für den Einflug und den Flug von deutschen Ultraleichtflugzeugen und ihren Piloten in Frankreich zu.

Was die Zivilluftfahrt betrifft, werden für die Piloten und die Ultraleichtflugzeuge der EU ueberhaupt keine besonderen Formalitäten erfordert. Die einzige Bedingung ist, dass die Piloten in Ordnung mit den Vorschriften ihres Heimatlandes und die Flugzeuge selbst den französischen Vorschriften gemäss sind.

Was die Zollformalitäten betrifft wird der Schengener Vertrag noch nicht von Frankreich durchgeführt.

Der ausländische Pilot muss zuerst einen Flugplan anmelden, bevor er über die Grenze fliegt.

Dann muss er auf einem internationalen Flughafen (mit Zoll und Polizei) landen.

Oder er muss bei der Perfecture des Departements, wo der ausgesuchte Flugplatz liegt, per Fax entweder eine 24-Stunden-Ankündigung für einen Flugplatz mit nicht dauernd stehendem Zoll, oder eine 48-Stunden-Ankündigung für einen Flugplatz ohne Zoll anmelden.

Mit freundlichem Gruß

(gezeichnet unleserlich)

 

Im Klartext bedeutet dies meines Erachtens:

Wenn die Maschine eine deutsche Zulassung und der Pilot einen deutschen Schein hat kann nach und in Frankreich geflogen werden, soweit ein Flugplan aufgegeben ist und die Zoll- und Grenzpolizeiliche Abfertigung ordnungsgemäß läuft.

Na bitte, Europa wächst langsam aber stetig zusammen.

Vielleicht schaffen es sogar wir eines Tages, dass ausländische Piloten bei uns legal fliegen dürfen – ohne Lärmmessung und ohne andere unerfüllbare Voraussetzungen.

Weitere Information über Frankreich gibt es hier.

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