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Frankreich Veröffentlicht 1999 im DULV-Info |
Mehr und mehr fliegen die Ultraleichten nicht nur im Umkreis des Heimatflugplatzes, sondern überschreiten die Landesgrenzen. Eine Serie über die Flugmöglichkeiten in unseren Nachbarländern soll dafür Tipps geben. In dieser Folge berichtet Bernd Schmidtler über Frankreich.
Zum Anfang diesmal anstelle eines
Reiseerlebnisses ein Bericht über die Planung.
Nachdem ich beim UL-Fliegen in Frankreich schon mal Verdruss mit der Bürokratie bekommen habe (siehe DULV-Info irgendwann in der Zeit von 1985) wollte ich eigentlich gar nicht zu den Galliern. Ich hatte die Botschaft von Rumänien angeschrieben, um abzuklären, ob ich dort mit dem UL einfliegen könne. Die Freunde zog es aber alle in Richtung Sunset, mit Rumänien konnte ich niemand begeistern.
Vor dem Einflug wollten wir herauskriegen, wie wir legal zu unserem westlichen Nachbarn kommen. Zuerst erkundigte ich mich bei Jo Konrad vom DULV. Der wusste zwar nicht, wie es legal nach Frankreich geht, aber er war sehr am Ergebnis unseren Ermittlungen interessiert. "Weil", so sagte er, "jeder über Frankreich was anderes erzählt und keiner so richtig Bescheid weiß." Er hatte fürchterlich recht.
Als nächstes haben wir die AIS in München angerufen. Die müssten es ja wissen. Denkste. Für hochkomplizierte Einflugverfahren, wie zum Beispiel nach Belutschistan, nach Togo oder gar nach Frankreich und das auch noch im UL - verweist die AIS auf die "Special AIS". Diese Sonderabteilung befasst sich mit den wirklich schwierigen Fällen. Leider ist sie kostenpflichtig. Die veranschlagten Gebühren waren so, dass wir dankend verzichteten.
Ein Brief an die französische Luftfahrtbehörde mit dem wohlklingenden Namen Direction Genérale de lAviation Civile blieb unbeantwortet. Dafür antwortete aus Rumänien das "MINISTRY OF NATIONAL DEFENCE". "We learned with great pleasure about your desire to visit Romania and we are in the position to inform you that the air force and air defenc staff will gladly provide all the assitance necessary." (Wir haben mit großer Freude von Ihrer Absicht erfahren, Rumänien zu besuchen und wir können Ihnen mitteilen, dass sich die Luftwaffe und die Luftabwehr freuen wird, Ihnen jede notwendige Assistenz zu geben). Die angebotene Unterstützung, insbesondere die der Luftabwehr, klingt verheißungsvoll, aber für Frankreich hilft das nicht viel.
Meine Gespräche mit verschiedenen
französischen UL- und Drachenherstellern bringen uns auch nicht
weiter. Die Frage nach dem legalen Betrieb von UL's führt
regelmäßig zu einer Darstellung der französischen Bürokratie,
die niederzuschreiben mir die Höflichkeit verbietet. Die
Gesprächspartner bohren dabei beeindruckend heftig mit dem
Zeigefinger an der Stirn.
Einer aus unserer Gruppe hat sich mit einem deutschen Fluglehrer in Verbindung gesetzt, der in Frankreich eine UL-Schule betreibt. Der müsste sich ja schließlich im französischen Luftrecht auskennen. Der Fluglehrer bemühte sich sehr und findet als erstes heraus, dass seine UL-Schulung in Frankreich ganz und gar illegal ist.
Aber, und das scheint ein Lichtlein am Ende des Tunnels nach Frankreich zu sein, er erzählt etwas von einer möglichen "Validation". Sie ist bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde des Districts zu erhalten. Wir besorgen uns den Wisch auf alle Fälle mal.
Peter Andersen beschreibt seine ähnlichen Erlebnisse in einem gelungenen Artikel im DULV-Info November 98. Genau wie er starten wir mit irgendwelchen Papieren in den Packtaschen und in der trügerische Hoffnung, einem legalen Einflug nach Frankreich stehe nichts mehr im Weg.
Die kalte Dusche kommt kurz vor dem Grenzübertritt. Bei der Abgabe des Flugplanes von Bremgarten nach Oyonnax fragt mich die AIS Stuttgart "Haben sie dort einem Zollbeamten bestellt?". Zuerst halte ich das für einen dummen Scherz, aber der Mitarbeiter der AIS bleibt ganz ernst. "Frankreich akzeptiert im Flugverkehr das Schengener Abkommen nicht."
Ich glaube das einfach nicht. Das darf doch nicht wahr sein!
Ist es aber. Der ganze Zauber mit den französischen Luftfahrtbehörden nützt gegenüber dem französischen Zoll ungefähr genau so viel wie das Schreiben der rumänischen Luftwaffe.
Bei luftrechtlichen
Unannehmlichkeiten hilft immer die Ausrede, die AIS habe doch den
Flugplan angenommen. Die Flugsicherung war folglich
einverstanden, die hätten doch wissen müssen ... Aber welche
Ausrede kommt beim Zoll an? Schließlich ist das der gleiche
Verein, der auch Steuerprüfungen macht. Die kennen jede nur
denkbare Ausflucht.
Solltest Du, lieber Leser, jetzt zu dem Schluss kommen, wir Deutschen seien doch die besseren Europäer, warte bitte ein bisschen mit dem Triumph. Irgendwann kommt ein französischer UL-Pilot auf die dumme Idee, die legale Einflugmöglichkeit nach Deutschland auszuforschen. Ich bedauere ihn schon heute.
Der offizielle Einflug nach Frankreich ist unten im Detail beschrieben. Bitte nicht weitersagen, aber wir haben für unsere Gruppe das Schengener Abkommen in Kraft gesetzt. Wir sind mit Flugplan, aber ohne Zoll und ohne irgendwelchen Ärger in beiden Richtungen über die Grenze geflogen.
Land und Leute
Der Altiport von L'Alpe
d'Huez
inmitten eines Golfplatzes
Frankreich ist eines der
flächenmäßig größten Länder Europas. So ist es nicht
verwunderlich, dass die unterschiedlichsten Landschaften
anzutreffen sind. Dabei sind weltweit einmalige Highlights, zum
Beispiel die Côte d Azur, die Atlantikküste oder die Provence.
Aus dem UL bieten die französischen Alpen mit dem Mont Blanc eine einmalige Szenerie. Die Altiports Megeve, Courchevel, Meribel und LAlpe dHuez versprechen einen fliegerischen Leckerbissen besonderer Art. Die Flugplätze sind so an die Berge geklebt, dass sie nur eine Landerichtung zulassen. Durchstarten ist nicht drin. Das Gefälle der Piste kann schon mal knapp 20 % erreichen. Nach dem Aufsetzen Gas geben, sonst bleibt der Vogel am Berg stehen!
Für herkömmliche Flugzeuge ist an diesen Plätzen eine spezielle Einweisung gefordert, die "Qualification de Montagne". Mit unseren ENDURO waren die Landungen easy. Wer sich für nähere Einzelheiten interessiert, im Fliegermagazin 4/98 sind einige Altiports beschrieben.
Die Franzosen, so lautet ein gängiges Vorurteil, sind gegenüber den Deutschen zugeknöpft und ablehnend. Auch ich hatte bei "normalen" Reisen manchmal diese Vermutung.
Ganz anders waren unsere
Erfahrungen im UL. Auf den Flugplätzen wurden wir überall mit
herzlicher Gastfreundschaft und außergewöhnlicher
Hilfsbereitschaft empfangen. Typisch ist ein Erlebnis an einem
kleinen Platz nahe Lyon. Wir sind dort einige Tage hängen geblieben, der Mistral hat ein Weiterfliegen unmöglich
gemacht.
Der Chef des örtlichen Luftsportvereins gab uns wenige Minuten nach der Landung den Schlüssel zum Clubhaus, zeigte uns wo die Kasse steht und verschwand wieder. Wir benutzten die Duschen und das Geschirr, wir schliefen im Clubhaus und sprachen ausgiebig den mit Getränken gefüllten Kühlschränken zu. Hin und wieder kam jemand vom Verein vorbei, gab uns Tipps, wo wir einkaufen können und erkundigte sich, ob alles o. K. sei. Wenn wir weiterfliegen sollen wir bitte den Schlüssel in der Dachrinne deponieren. Kein Mensch kam auf die Idee, nachzusehen, ob wir was in die Kasse legen.
Sicherlich hat der Verein mit dieser großzügigen Methode eines Tages einen Ganoven als Gast, der nicht bezahlt, dafür aber die Kasse mitgehen lässt. Dann sind die vertrauensseligen französischen Flugsportfreunde hundert oder zweihundert Mark los.
In einem stramm geführten deutschen e. V. kann so etwas natürlich nicht passieren. Da würde der verantwortliche Vorstand niemals einem Fremden die Schlüssel überlassen, ganz im Gegenteil. Von Zeit zu Zeit werden die Zylinderschlösser ausgetauscht. Das kostet dann drei- oder vierhundert Mäuse, aber beklaut wird der Verein nicht.
Unter dem Strich haben die anscheinend arglosen Franzosen nicht nur einige Scheine gespart, sondern auch die ungleich bessere Lebensqualität. Cest la vie.
Küche, Keller, Kammer
Ein Schilderung der Leckerbissen
der französische Küche würde den Umfang dieses Artikels
sprengen. Den gleichen Hochgenuss bieten die Getränke.
Billig ist "essen wie Gott in Frankreich" nicht, aber preiswert. Auch wenn nach einem gepflegten Abendessen das Portemonnaie mehr erleichtert ist als in Deutschland, der Gaumenkitzel ist es wert.
Selbst ein schneller Einkauf im nächsten Supermarkt bietet hervorragende Schmankerl, eine Flasche Rotwein, ein Baguette, einige Pasteten und verschiedene der berühmten Käsesorten, fertig ist ein lukullischer Hochgenuss.
Wie in diesem Land Mac Donalds überleben kann ist mir ein Rätsel. Vermutlich halten Touristen die Firma über Wasser.
Die Übernachtungspreise sind etwa so wie bei uns. Mit dem Ul waren wir auf keine Unterkunft angewiesen, wir konnten auf allen Flugplätzen problem- und kostenlos unsere Zelte aufbauen.
Flugplätze und fliegerische Besonderheiten
Am Altiport Meribel
Im Bottlang Airfield Manual sind
viele kleine französische Plätze ohne den Hinweis einer
UL-Zulassung. Wetterbedingt mussten wir ohne Voranmeldung auf
solchen Plätzen landen. Nirgends wurden wir deshalb auch nur
angesprochen. Wenn wir uns entschuldigen wollten winkten die
Flugleiter lachend ab, "... wir sind doch Piloten, keine
Bürokraten!" Trotzdem sollte, wie üblich, normalerweise
vor dem Anfliegen eines fremden Platzes die Flugleitung angerufen
werden.
Die Flugleiter halten sich mehr aus dem Funk heraus als bei uns. Jeder Pilot gibt durch, was er vor hat. Alle anderen hören mit, jeder weiß was los ist. Im Gegensatz zu unseren Flugplätzen wird nicht viel bestätigt, genehmigt oder gar angeordnet. Der Flugbetrieb läuft auf diese Art mindestens genauso reibungslos wie bei uns.
Voraussetzung ist natürlich, dass jeder versteht, was die anderen sagen. Da hapert es bei mir, denn meine Französischkenntnisse reichen nicht weit. In so einem Fall ist es besser, gleich englisch zu sprechen. Dann merken die anderen wenigstens, dass ein Nichtswisser am Himmel hängt und passen auf ihn auf.
ICAO-Karten, Anflugkarten, Grenzübertritt
Nochmals zurück zum leidigen Thema
Grenzübertritt, wie funktioniert er offiziell?
Die Lizenzen
ausländischer UL-Piloten können von den französischen
Luftfahrtbehörden anerkannt werden. Hierzu werden die
vorliegenden Lizenzen und die Flugerfahrung überprüft.
Erscheint die Flugerfahrung als nicht ausreichend, kann eine
Prüfung bei einen französischen UL-Fluglehrer verlangt werden.
Zur Bearbeitung sind eine Kopie des Pilotenscheins und
gegebenenfalls andere zum Nachweis der Flugerfahrung geeignete
Unterlagen (Flugbuch, Berechtigungen etc.) einzusenden.
Gerätezulassung: Ein
ausländisches UL kann ein französisches Kennzeichen und eine
französische Identifizierungskarte erhalten (und damit, das habe
ich zwar nirgends gelesen, aber so vermute ich, auch in
Frankreich legal betrieben werden). Voraussetzung ist, der
Antragsteller hat mit dem UL eine Fluggenehmigung in seinem
Heimatland.
Die Gültigkeit ist auf die Aufenthaltsdauer in Frankreich und auf die Gültigkeitsdauer der zugrundeliegenden Genehmigung beschränkt. Besitzt das UL bereits ein Kennzeichen in seinem Heimatland, so wird in Frankreich die gleiche Nummer nochmals erteilt. Zur Erteilung des Kennzeichens bzw. der Identifizierungskarte ist
Zuständig für die Bearbeitung der Pilotenlizenz und der Gerätezulassungen sind die jeweiligen DAC (Directions de L´Aviation Civile). Die Adressen sind im Bottlang France unter der Nummer 1-2 bis 1-4 zu finden.
Flugplan: Für den Einflug in den französischen Luftraum und den Ausflug aus dem französischen Luftraum ist wie bei jedem Grenzübertritt ein Flugplan aufzugeben.
Zoll: Luftfahrzeuge, die aus einem Staat des Schengener Abkommens nach Frankreich einfliegen oder von Frankreich zu einem Staat des Schengener Abkommens ausfliegen müssen entweder
Die Fax-Nummern der zuständigen
Zollbehörden sind in dem ellenlangen umrandeten Kasten unten
aufgeführt.
Als Kartenmaterial bieten sich die französischen ICAO-Karten an (die dort OACI-Karte heißen, 4 Blätter zu je ca. 34,- DM) oder die Jeeppesen VFR+GPS Chart (Frankreich ist auf 7 Blättern zu je DM 18,- dargestellt, ein kleines Stückchen ist nur auf der Karte Belgien). Die OACI-Karte ist von den topographischen Angaben klarer, in den Jeppesen-Karten ist die Luftraumstruktur übersichtlicher dargestellt. Die Anflugkarten des Bottlang haben sich wie immer bewährt. Das Tripkit France kostet etwa 75,- DM.
Statistik
| Offizielle Bezeichnung | Republique Francaise |
| Fläche in 1000 qkm (357*) | 547 |
| Hauptstadt | Paris |
| Währung | 1 Franc = 100 Centimes |
| Bevölkerung in Millionen (82*) | 58 |
| Sprache | Französisch |
| Bruttosozialprod. pro Einw. US-$ (20400*) | 20900 |
| Inflationsrate 1996 (1,5%*) | 1,7% |
| Flugplätze ohne reine UL-Plätze (617*)**) | 460 |
| Flugplätze pro 10000 qkm (100*100 km) | 8,4 |
| *) Daten in Klammern = Deutschland **) Von diesen Plätzen ist nur ein Teil für UL anfliegbar |
|
Fax-Nummern der
zuständigen Departements-Präfekturen zur Zoll-Anmeldung von
Flügen nach Frankreich
| Departement | Fax |
| AIN | 04 74 32 30 55 |
| AISNE | 03 23 20 69 58 |
| ALLIER | 04 70 48 30 77 |
| ALPES DE HTE PROVENCE | 04 92 32 26 91 |
| HAUTES ALPES | 04 92 40 49 62 |
| ALPES MARITIMES | 04 92 29 41 32 |
| ARDECHE | 04 92 53 79 49 |
| ARDENNES | 03 24 58 35 21 |
| ARIEGE | 05 61 02 74 82 |
| AUBE | 03 25 73 77 26 |
| AUDE | 04 68 72 32 98 |
| AVEYRON | 05 65 68 25 67 |
| BOUCHES DU RHONE | 04 91 15 64 35 |
| CALVADOS | 02 31 30 65 52 02 31 30 64 90 |
| CANTAL | 04 71 64 88 01 |
| CHARENTE | 05 45 97 62 62 05 45 97 61 94 |
| CHARENTE MARITIME | 05 46 27 43 29 |
| CHER | 02 48 70 41 41 |
| CORREZE | 05 55 26 82 02 |
| CORSE DU SUD | 04 95 29 00 36 |
| HAUTE CORSE | 04 95 34 06 82 |
| COTE DOR | 03 80 44 69 21 |
| COTES DAMOR | 02 96 62 43 85 |
| CREUSE | 05 55 52 48 61 |
| DORDOGNE | 05 53 08 88 27 |
| DOUBS | 03 81 83 21 82 |
| DROME | 04 75 42 87 55 |
| EURE | 02 32 78 28 09 |
| EURE ET LOIR | 02 37 27 70 44 |
| FINISTERE | 02 98 33 17 79 |
| GARD | 04 77 41 72 22 |
| HAUTE GARONNE | 05 61 33 40 79 05 61 33 36 81 |
| GERS | 05 62 61 43 74 |
| GIRONDE | 05 56 90 60 67 |
| HERAULT | 04 67 02 25 79 |
| ILLE ET VILAINE | 02 99 02 11 69 |
| INDRE | 02 54 29 47 05 |
| INDRE ET LOIRE | 02 47 62 04 05 |
| ISERE | 04 76 51 34 88 |
| JURA | 03 84 60 08 92 |
| LANDES | 05 58 06 59 69 |
| LOIR ET CHER | 02 54 81 54 03 |
| LOIRE | 04 77 41 72 22 |
| HAUTE LOIRE | 04 71 09 78 40 |
| LOIRE ATLANTIQUE | 02 40 35 30 97 |
| LOIRET | 02 38 81 40 22 |
| LOT | 05 65 23 11 90 |
| LOT ET GARONNE | 05 53 68 09 36 05 53 98 33 40 |
| LOZERE | 04 66 49 67 22 |
| MAINE ET LOIRE | 02 41 81 82 27 02 41 71 28 82 02 41 67 19 88 |
| MANCHE | 02 98 37 34 94 02 40 84 80 39 |
| MARNE | 03 26 21 08 40 03 26 65 29 05 |
| HAUTE MARNE | 03 25 32 01 26 |
| MAYENNE | 02 43 56 72 85 |
| MEURTHE ET MOSELLE | 03 83 30 52 34 |
| MEUSE | 03 29 79 64 49 |
| MORBIHAN | 02 97 54 59 45 |
| MOSELLE | 03 87 34 85 32 |
| NIEVRE | 03 86 36 12 54 |
| NORD | 03 20 30 52 52 |
| OISE | 03 44 45 39 00 |
| ORNE | 02 33 80 61 65 |
| PAS DE CALAIS | 03 21 21 23 06 |
| PUY DE DOME | 04 73 98 61 01 |
| PYRENEES ATLANTIQUES | 05 59 98 24 99 |
| HAUTE PYRENEES | 05 62 51 20 10 |
| PYRENEES ORIENTALES | 04 68 34 68 51 |
| BAS RHIN | 03 88 59 93 99 |
| HAUT RHIN | 03 89 24 70 15 03 89 24 71 18 |
| RHONE | 04 78 60 15 46 |
| HAUTE SAONE | 03 84 76 49 60 |
| SAONE ET LOIR | 03 85 21 81 01 |
| SARTHE | 02 43 28 24 09 |
| SAVOIE | 04 79 75 50 83 |
| HAUTE SAVOIE | 04 50 33 64 00 |
| PERFECTURE DE PARIS | 01 48 87 47 83 |
| SEINE MARITIME | 02 35 98 10 50 |
| SEINE ET MARNE | 01 64 71 78 04 01 64 71 76 22 |
| YVELINES | 01 39 49 78 72 |
| DEUX SEVRES | 05 49 08 69 04 |
| SOMME | 03 12 92 13 98 |
| TARN | 05 63 49 50 60 |
| TARN ET GARONNE | 05 63 93 33 79 |
| VAR | 04 94 18 82 87 |
| VAUCLUSE | 04 90 85 03 00 |
| VENDEE | 02 51 36 70 27 |
| VIENNE | 05 49 88 25 34 |
| HAUT VIENNE | 05 55 77 58 13 |
| VOSGES | 03 29 82 42 15 |
| YONNE | 03 86 49 53 55 |
| TERRITOIRE DE BELFORT | 03 84 57 15 36 |
| ESSONNE | 01 69 91 90 34 |
| HAUTS DE SEINE | 01 47 25 12 44 |
| SEINE SAINT DENIS | 01 41 60 60 71 |
| VAL DE MARNE | 01 49 56 64 17 |
| VAL DOISE | 01 34 25 20 32 |
Ergänzende Information für Flüge nach Frankreich vom 12.8.99:
Von verschiedenen Seiten haben wir Gerüchte gehört, dass für Einflüge nach Frankreich die Zollpflicht aufgehoben worden sei.
Nach Auskunft der AIS München liegen keine Informationen vor, nach denen für Flüge von Deutschland nach Frankreich oder von Frankreich nach Deutschland kein Zoll erforderlich ist. Die AIS empfiehlt, vor Flügen in jedem Fall bei der zuständigen Stelle (siehe oben) nachzufragen, ob eine Zollanmeldung erforderlich ist oder nicht.
(Auskunft AIS München, 12.8.99, Herr Ludwig)
Ergänzende Information für Flüge nach Frankreich vom 15.10.00
Aus den DULV-Internetseiten entnehmen wir folgende Zusatzinformation (näheres ist uns nicht bekannt)
"Im Moment wird viel über die Voraussetzungen für Flüge ins Ausland berichtet. Ein schwieriges Land ist Frankreich, denn für dort galt bisher: von jedem District, den man über/durchfliegt, eine Genehmigung holen. Sie ist zeitlich festgelegt und auf max. einen Monat begrenzt. Leider haben sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert. Dabei wurde vergessen, die Regelung für ausländische Piloten anzupassen. Das führt dazu, dass die Districte keine Genehmigungen mehr ausstellen und die Luftfahrtbehörde auch nicht. Mehrere Piloten berichten aber, dass - wenn man nicht gerade durch fliegerische Fehler Unmut hervor ruft, niemand nach Papieren fragt."
Ergänzende Information für Flüge nach Frankreich vom 1.9.01:
Wir haben beim Präsidenten des französischen UL-Verbandes angefragt, wie denn die Sache mit dem Einflug deutscher UL's nach Frankreich sei. Die Antwort ist hier zu finden.
Ergänzende Information für Flüge nach Frankreich vom Dezember 2002:
Auch die Zollformalitäten haben sich geändert. Näheres ist hier zu finden.