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Frankreich

Veröffentlicht 1999 im DULV-Info

Mehr und mehr fliegen die Ultraleichten nicht nur im Umkreis des Heimatflugplatzes, sondern überschreiten die Landesgrenzen. Eine Serie über die Flugmöglichkeiten in unseren Nachbarländern soll dafür Tipps geben. In dieser Folge berichtet Bernd Schmidtler über Frankreich.

 

Zum Anfang diesmal anstelle eines Reiseerlebnisses ein Bericht über die Planung.

Nachdem ich beim UL-Fliegen in Frankreich schon mal Verdruss mit der Bürokratie bekommen habe (siehe DULV-Info irgendwann in der Zeit von 1985) wollte ich eigentlich gar nicht zu den Galliern. Ich hatte die Botschaft von Rumänien angeschrieben, um abzuklären, ob ich dort mit dem UL einfliegen könne. Die Freunde zog es aber alle in Richtung Sunset, mit Rumänien konnte ich niemand begeistern.

Vor dem Einflug wollten wir herauskriegen, wie wir legal zu unserem westlichen Nachbarn kommen. Zuerst erkundigte ich mich bei Jo Konrad vom DULV. Der wusste zwar nicht, wie es legal nach Frankreich geht, aber er war sehr am Ergebnis unseren Ermittlungen interessiert. "Weil", so sagte er, "jeder über Frankreich was anderes erzählt und keiner so richtig Bescheid weiß." Er hatte fürchterlich recht.

Als nächstes haben wir die AIS in München angerufen. Die müssten es ja wissen. Denkste. Für hochkomplizierte Einflugverfahren, wie zum Beispiel nach Belutschistan, nach Togo oder gar nach Frankreich – und das auch noch im UL - verweist die AIS auf die "Special AIS". Diese Sonderabteilung befasst sich mit den wirklich schwierigen Fällen. Leider ist sie kostenpflichtig. Die veranschlagten Gebühren waren so, dass wir dankend verzichteten.

Ein Brief an die französische Luftfahrtbehörde mit dem wohlklingenden Namen Direction Genérale de l’Aviation Civile blieb unbeantwortet. Dafür antwortete aus Rumänien das "MINISTRY OF NATIONAL DEFENCE". "We learned with great pleasure about your desire to visit Romania and we are in the position to inform you that the air force and air defenc staff will gladly provide all the assitance necessary." (Wir haben mit großer Freude von Ihrer Absicht erfahren, Rumänien zu besuchen und wir können Ihnen mitteilen, dass sich die Luftwaffe und die Luftabwehr freuen wird, Ihnen jede notwendige Assistenz zu geben). Die angebotene Unterstützung, insbesondere die der Luftabwehr, klingt verheißungsvoll, aber für Frankreich hilft das nicht viel.

Meine Gespräche mit verschiedenen französischen UL- und Drachenherstellern bringen uns auch nicht weiter. Die Frage nach dem legalen Betrieb von UL's führt regelmäßig zu einer Darstellung der französischen Bürokratie, die niederzuschreiben mir die Höflichkeit verbietet. Die Gesprächspartner bohren dabei beeindruckend heftig mit dem Zeigefinger an der Stirn.

Einer aus unserer Gruppe hat sich mit einem deutschen Fluglehrer in Verbindung gesetzt, der in Frankreich eine UL-Schule betreibt. Der müsste sich ja schließlich im französischen Luftrecht auskennen. Der Fluglehrer bemühte sich sehr und findet als erstes heraus, dass seine UL-Schulung in Frankreich ganz und gar illegal ist.

Aber, und das scheint ein Lichtlein am Ende des Tunnels nach Frankreich zu sein, er erzählt etwas von einer möglichen "Validation". Sie ist bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde des Districts zu erhalten. Wir besorgen uns den Wisch auf alle Fälle mal.

Peter Andersen beschreibt seine ähnlichen Erlebnisse in einem gelungenen Artikel im DULV-Info November 98. Genau wie er starten wir mit irgendwelchen Papieren in den Packtaschen und in der trügerische Hoffnung, einem legalen Einflug nach Frankreich stehe nichts mehr im Weg.

Die kalte Dusche kommt kurz vor dem Grenzübertritt. Bei der Abgabe des Flugplanes von Bremgarten nach Oyonnax fragt mich die AIS Stuttgart "Haben sie dort einem Zollbeamten bestellt?". Zuerst halte ich das für einen dummen Scherz, aber der Mitarbeiter der AIS bleibt ganz ernst. "Frankreich akzeptiert im Flugverkehr das Schengener Abkommen nicht."

Ich glaube das einfach nicht. Das darf doch nicht wahr sein!

Ist es aber. Der ganze Zauber mit den französischen Luftfahrtbehörden nützt gegenüber dem französischen Zoll ungefähr genau so viel wie das Schreiben der rumänischen Luftwaffe.

Bei luftrechtlichen Unannehmlichkeiten hilft immer die Ausrede, die AIS habe doch den Flugplan angenommen. Die Flugsicherung war folglich einverstanden, die hätten doch wissen müssen ... Aber welche Ausrede kommt beim Zoll an? Schließlich ist das der gleiche Verein, der auch Steuerprüfungen macht. Die kennen jede nur denkbare Ausflucht.

Solltest Du, lieber Leser, jetzt zu dem Schluss kommen, wir Deutschen seien doch die besseren Europäer, warte bitte ein bisschen mit dem Triumph. Irgendwann kommt ein französischer UL-Pilot auf die dumme Idee, die legale Einflugmöglichkeit nach Deutschland auszuforschen. Ich bedauere ihn schon heute.

Der offizielle Einflug nach Frankreich ist unten im Detail beschrieben. Bitte nicht weitersagen, aber wir haben für unsere Gruppe das Schengener Abkommen in Kraft gesetzt. Wir sind mit Flugplan, aber ohne Zoll und ohne irgendwelchen Ärger in beiden Richtungen über die Grenze geflogen.

Land und Leute

Der Altiport von L'Alpe d'Huez
inmitten eines Golfplatzes

Frankreich ist eines der flächenmäßig größten Länder Europas. So ist es nicht verwunderlich, dass die unterschiedlichsten Landschaften anzutreffen sind. Dabei sind weltweit einmalige Highlights, zum Beispiel die Côte d Azur, die Atlantikküste oder die Provence.

Aus dem UL bieten die französischen Alpen mit dem Mont Blanc eine einmalige Szenerie. Die Altiports Megeve, Courchevel, Meribel und L’Alpe d’Huez versprechen einen fliegerischen Leckerbissen besonderer Art. Die Flugplätze sind so an die Berge geklebt, dass sie nur eine Landerichtung zulassen. Durchstarten ist nicht drin. Das Gefälle der Piste kann schon mal knapp 20 % erreichen. Nach dem Aufsetzen Gas geben, sonst bleibt der Vogel am Berg stehen!

Für herkömmliche Flugzeuge ist an diesen Plätzen eine spezielle Einweisung gefordert, die "Qualification de Montagne". Mit unseren ENDURO waren die Landungen easy. Wer sich für nähere Einzelheiten interessiert, im Fliegermagazin 4/98 sind einige Altiports beschrieben.

Die Franzosen, so lautet ein gängiges Vorurteil, sind gegenüber den Deutschen zugeknöpft und ablehnend. Auch ich hatte bei "normalen" Reisen manchmal diese Vermutung.

Ganz anders waren unsere Erfahrungen im UL. Auf den Flugplätzen wurden wir überall mit herzlicher Gastfreundschaft und außergewöhnlicher Hilfsbereitschaft empfangen. Typisch ist ein Erlebnis an einem kleinen Platz nahe Lyon. Wir sind dort einige Tage hängen geblieben, der Mistral hat ein Weiterfliegen unmöglich gemacht.

Der Chef des örtlichen Luftsportvereins gab uns wenige Minuten nach der Landung den Schlüssel zum Clubhaus, zeigte uns wo die Kasse steht und verschwand wieder. Wir benutzten die Duschen und das Geschirr, wir schliefen im Clubhaus und sprachen ausgiebig den mit Getränken gefüllten Kühlschränken zu. Hin und wieder kam jemand vom Verein vorbei, gab uns Tipps, wo wir einkaufen können und erkundigte sich, ob alles o. K. sei. Wenn wir weiterfliegen sollen wir bitte den Schlüssel in der Dachrinne deponieren. Kein Mensch kam auf die Idee, nachzusehen, ob wir was in die Kasse legen.

Sicherlich hat der Verein mit dieser großzügigen Methode eines Tages einen Ganoven als Gast, der nicht bezahlt, dafür aber die Kasse mitgehen lässt. Dann sind die vertrauensseligen französischen Flugsportfreunde hundert oder zweihundert Mark los.

In einem stramm geführten deutschen e. V. kann so etwas natürlich nicht passieren. Da würde der verantwortliche Vorstand niemals einem Fremden die Schlüssel überlassen, ganz im Gegenteil. Von Zeit zu Zeit werden die Zylinderschlösser ausgetauscht. Das kostet dann drei- oder vierhundert Mäuse, aber beklaut wird der Verein nicht.

Unter dem Strich haben die anscheinend arglosen Franzosen nicht nur einige Scheine gespart, sondern auch die ungleich bessere Lebensqualität. C’est la vie.

Küche, Keller, Kammer

Ein Schilderung der Leckerbissen der französische Küche würde den Umfang dieses Artikels sprengen. Den gleichen Hochgenuss bieten die Getränke.

Billig ist "essen wie Gott in Frankreich" nicht, aber preiswert. Auch wenn nach einem gepflegten Abendessen das Portemonnaie mehr erleichtert ist als in Deutschland, der Gaumenkitzel ist es wert.

Selbst ein schneller Einkauf im nächsten Supermarkt bietet hervorragende Schmankerl, eine Flasche Rotwein, ein Baguette, einige Pasteten und verschiedene der berühmten Käsesorten, fertig ist ein lukullischer Hochgenuss.

Wie in diesem Land Mac Donalds überleben kann ist mir ein Rätsel. Vermutlich halten Touristen die Firma über Wasser.

Die Übernachtungspreise sind etwa so wie bei uns. Mit dem Ul waren wir auf keine Unterkunft angewiesen, wir konnten auf allen Flugplätzen problem- und kostenlos unsere Zelte aufbauen.

Flugplätze und fliegerische Besonderheiten

Am Altiport Meribel

Im Bottlang Airfield Manual sind viele kleine französische Plätze ohne den Hinweis einer UL-Zulassung. Wetterbedingt mussten wir ohne Voranmeldung auf solchen Plätzen landen. Nirgends wurden wir deshalb auch nur angesprochen. Wenn wir uns entschuldigen wollten winkten die Flugleiter lachend ab, "... wir sind doch Piloten, keine Bürokraten!" Trotzdem sollte, wie üblich, normalerweise vor dem Anfliegen eines fremden Platzes die Flugleitung angerufen werden.

Die Flugleiter halten sich mehr aus dem Funk heraus als bei uns. Jeder Pilot gibt durch, was er vor hat. Alle anderen hören mit, jeder weiß was los ist. Im Gegensatz zu unseren Flugplätzen wird nicht viel bestätigt, genehmigt oder gar angeordnet. Der Flugbetrieb läuft auf diese Art mindestens genauso reibungslos wie bei uns.

Voraussetzung ist natürlich, dass jeder versteht, was die anderen sagen. Da hapert es bei mir, denn meine Französischkenntnisse reichen nicht weit. In so einem Fall ist es besser, gleich englisch zu sprechen. Dann merken die anderen wenigstens, dass ein Nichtswisser am Himmel hängt und passen auf ihn auf.

ICAO-Karten, Anflugkarten, Grenzübertritt

Nochmals zurück zum leidigen Thema Grenzübertritt, wie funktioniert er offiziell?

Die Lizenzen ausländischer UL-Piloten können von den französischen Luftfahrtbehörden anerkannt werden. Hierzu werden die vorliegenden Lizenzen und die Flugerfahrung überprüft. Erscheint die Flugerfahrung als nicht ausreichend, kann eine Prüfung bei einen französischen UL-Fluglehrer verlangt werden. Zur Bearbeitung sind eine Kopie des Pilotenscheins und gegebenenfalls andere zum Nachweis der Flugerfahrung geeignete Unterlagen (Flugbuch, Berechtigungen etc.) einzusenden.

Gerätezulassung: Ein ausländisches UL kann ein französisches Kennzeichen und eine französische Identifizierungskarte erhalten (und damit, das habe ich zwar nirgends gelesen, aber so vermute ich, auch in Frankreich legal betrieben werden). Voraussetzung ist, der Antragsteller hat mit dem UL eine Fluggenehmigung in seinem Heimatland.

Die Gültigkeit ist auf die Aufenthaltsdauer in Frankreich und auf die Gültigkeitsdauer der zugrundeliegenden Genehmigung beschränkt. Besitzt das UL bereits ein Kennzeichen in seinem Heimatland, so wird in Frankreich die gleiche Nummer nochmals erteilt. Zur Erteilung des Kennzeichens bzw. der Identifizierungskarte ist

Zuständig für die Bearbeitung der Pilotenlizenz und der Gerätezulassungen sind die jeweiligen DAC (Directions de L´Aviation Civile). Die Adressen sind im Bottlang France unter der Nummer 1-2 bis 1-4 zu finden.

Flugplan: Für den Einflug in den französischen Luftraum und den Ausflug aus dem französischen Luftraum ist wie bei jedem Grenzübertritt ein Flugplan aufzugeben.

Zoll: Luftfahrzeuge, die aus einem Staat des Schengener Abkommens nach Frankreich einfliegen oder von Frankreich zu einem Staat des Schengener Abkommens ausfliegen müssen entweder

Die Fax-Nummern der zuständigen Zollbehörden sind in dem ellenlangen umrandeten Kasten unten aufgeführt.

Als Kartenmaterial bieten sich die französischen ICAO-Karten an (die dort OACI-Karte heißen, 4 Blätter zu je ca. 34,- DM) oder die Jeeppesen VFR+GPS Chart (Frankreich ist auf 7 Blättern zu je DM 18,- dargestellt, ein kleines Stückchen ist nur auf der Karte Belgien). Die OACI-Karte ist von den topographischen Angaben klarer, in den Jeppesen-Karten ist die Luftraumstruktur übersichtlicher dargestellt. Die Anflugkarten des Bottlang haben sich wie immer bewährt. Das Tripkit France kostet etwa 75,- DM.

Statistik

Offizielle Bezeichnung Republique Francaise
Fläche in 1000 qkm (357*) 547
Hauptstadt Paris
Währung 1 Franc = 100 Centimes
Bevölkerung in Millionen (82*) 58
Sprache Französisch
Bruttosozialprod. pro Einw. US-$ (20400*) 20900
Inflationsrate 1996 (1,5%*) 1,7%
Flugplätze ohne reine UL-Plätze (617*)**) 460
Flugplätze pro 10000 qkm (100*100 km) 8,4
*) Daten in Klammern = Deutschland
**) Von diesen Plätzen ist nur ein Teil für UL anfliegbar

 

Fax-Nummern der zuständigen Departements-Präfekturen zur Zoll-Anmeldung von Flügen nach Frankreich

Departement Fax
AIN 04 74 32 30 55
AISNE 03 23 20 69 58
ALLIER 04 70 48 30 77
ALPES DE HTE PROVENCE 04 92 32 26 91
HAUTES ALPES 04 92 40 49 62
ALPES MARITIMES 04 92 29 41 32
ARDECHE 04 92 53 79 49
ARDENNES 03 24 58 35 21
ARIEGE 05 61 02 74 82
AUBE 03 25 73 77 26
AUDE 04 68 72 32 98
AVEYRON 05 65 68 25 67
BOUCHES DU RHONE 04 91 15 64 35
CALVADOS 02 31 30 65 52
02 31 30 64 90
CANTAL 04 71 64 88 01
CHARENTE 05 45 97 62 62
05 45 97 61 94
CHARENTE MARITIME 05 46 27 43 29
CHER 02 48 70 41 41
CORREZE 05 55 26 82 02
CORSE DU SUD 04 95 29 00 36
HAUTE CORSE 04 95 34 06 82
COTE D‘OR 03 80 44 69 21
COTES D‘AMOR 02 96 62 43 85
CREUSE 05 55 52 48 61
DORDOGNE 05 53 08 88 27
DOUBS 03 81 83 21 82
DROME 04 75 42 87 55
EURE 02 32 78 28 09
EURE ET LOIR 02 37 27 70 44
FINISTERE 02 98 33 17 79
GARD 04 77 41 72 22
HAUTE GARONNE 05 61 33 40 79
05 61 33 36 81
GERS 05 62 61 43 74
GIRONDE 05 56 90 60 67
HERAULT 04 67 02 25 79
ILLE ET VILAINE 02 99 02 11 69
INDRE 02 54 29 47 05
INDRE ET LOIRE 02 47 62 04 05
ISERE 04 76 51 34 88
JURA 03 84 60 08 92
LANDES 05 58 06 59 69
LOIR ET CHER 02 54 81 54 03
LOIRE 04 77 41 72 22
HAUTE LOIRE 04 71 09 78 40
LOIRE ATLANTIQUE 02 40 35 30 97
LOIRET 02 38 81 40 22
LOT 05 65 23 11 90
LOT ET GARONNE 05 53 68 09 36
05 53 98 33 40
LOZERE 04 66 49 67 22
MAINE ET LOIRE 02 41 81 82 27
02 41 71 28 82
02 41 67 19 88
MANCHE 02 98 37 34 94
02 40 84 80 39
MARNE 03 26 21 08 40
03 26 65 29 05
HAUTE MARNE 03 25 32 01 26
MAYENNE 02 43 56 72 85
MEURTHE ET MOSELLE 03 83 30 52 34
MEUSE 03 29 79 64 49
MORBIHAN 02 97 54 59 45
MOSELLE 03 87 34 85 32
NIEVRE 03 86 36 12 54
NORD 03 20 30 52 52
OISE 03 44 45 39 00
ORNE 02 33 80 61 65
PAS DE CALAIS 03 21 21 23 06
PUY DE DOME 04 73 98 61 01
PYRENEES ATLANTIQUES 05 59 98 24 99
HAUTE PYRENEES 05 62 51 20 10
PYRENEES ORIENTALES 04 68 34 68 51
BAS RHIN 03 88 59 93 99
HAUT RHIN 03 89 24 70 15
03 89 24 71 18
RHONE 04 78 60 15 46
HAUTE SAONE 03 84 76 49 60
SAONE ET LOIR 03 85 21 81 01
SARTHE 02 43 28 24 09
SAVOIE 04 79 75 50 83
HAUTE SAVOIE 04 50 33 64 00
PERFECTURE DE PARIS 01 48 87 47 83
SEINE MARITIME 02 35 98 10 50
SEINE ET MARNE 01 64 71 78 04
01 64 71 76 22
YVELINES 01 39 49 78 72
DEUX SEVRES 05 49 08 69 04
SOMME 03 12 92 13 98
TARN 05 63 49 50 60
TARN ET GARONNE 05 63 93 33 79
VAR 04 94 18 82 87
VAUCLUSE 04 90 85 03 00
VENDEE 02 51 36 70 27
VIENNE 05 49 88 25 34
HAUT VIENNE 05 55 77 58 13
VOSGES 03 29 82 42 15
YONNE 03 86 49 53 55
TERRITOIRE DE BELFORT 03 84 57 15 36
ESSONNE 01 69 91 90 34
HAUTS DE SEINE 01 47 25 12 44
SEINE SAINT DENIS 01 41 60 60 71
VAL DE MARNE 01 49 56 64 17
VAL D’OISE 01 34 25 20 32

Ergänzende Information für Flüge nach Frankreich vom 12.8.99:

Von verschiedenen Seiten haben wir Gerüchte gehört, dass für Einflüge nach Frankreich die Zollpflicht aufgehoben worden sei.

Nach Auskunft der AIS München liegen keine Informationen vor, nach denen für Flüge von Deutschland nach Frankreich oder von Frankreich nach Deutschland kein Zoll erforderlich ist. Die AIS empfiehlt, vor Flügen in jedem Fall bei der zuständigen Stelle (siehe oben) nachzufragen, ob eine Zollanmeldung erforderlich ist oder nicht.

(Auskunft AIS München, 12.8.99, Herr Ludwig)

Ergänzende Information für Flüge nach Frankreich vom 15.10.00

Aus den DULV-Internetseiten entnehmen wir folgende Zusatzinformation (näheres ist uns nicht bekannt)

"Im Moment wird viel über die Voraussetzungen für Flüge ins Ausland berichtet. Ein schwieriges Land ist Frankreich, denn für dort galt bisher: von jedem District, den man über/durchfliegt, eine Genehmigung holen. Sie ist zeitlich festgelegt und auf max. einen Monat begrenzt. Leider haben sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert. Dabei wurde vergessen, die Regelung für ausländische Piloten anzupassen. Das führt dazu, dass die Districte keine Genehmigungen mehr ausstellen und die Luftfahrtbehörde auch nicht. Mehrere Piloten berichten aber, dass - wenn man nicht gerade durch fliegerische Fehler Unmut hervor ruft, niemand nach Papieren fragt."

Ergänzende Information für Flüge nach Frankreich vom 1.9.01:

Wir haben beim Präsidenten des französischen UL-Verbandes angefragt, wie denn die Sache mit dem Einflug deutscher UL's nach Frankreich sei. Die Antwort ist hier zu finden.

Ergänzende Information für Flüge nach Frankreich vom Dezember 2002:

Auch die Zollformalitäten haben sich geändert. Näheres ist hier zu finden.

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