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Der Flugplan

Veröffentlicht 1996 im DULV-Info

Für bestimmte Flüge, z. B. bei grenzüberschreitendem Verkehr, ist ein Flugplan abzugeben. Im Nachfolgenden Tipps zum Ausfüllen des Flugplanes.

Die Abgabe des Flugplanes erfolgt

Die Abgabezeit des Flugplanes ist maximal 24 Stunden, minimal 30 Minuten vor dem "Abblocken".

Der Flugplan wird durch eine Startmeldung aktiviert und durch eine Landemeldung geschlossen.

Änderung oder Stornierung des Flugplanes sind möglich

Der Flugplan ist angenommen, wenn

Ein Flugplan wird von der Flugsicherung gestrichen, wenn nicht innerhalb einer Stunde nach der angegebenen voraussichtlichen Startzeit eine Rollfreigabe oder eine Startmeldung erfolgt.

Bei Flugplanabgabe und Start von einem Platz ohne Flugverkehrskontrollstelle hat der LFZ-Führer unverzüglich eine Startmeldung durch einen Beauftragten an die AIS oder mittels Sprechfunk an die FIS abzugeben. Der Inhalt der Startmeldung ist das Funkrufzeichen, der Startplatz, die Startzeit und der Zielflugplatz. Normalerweise wird die Startmeldung automatisch vom Flugleiter durchgegeben. Es ist aber zweckmäßig, den Flugleiter vor dem Start ausdrücklich zu bitten, die Startmeldung abzugeben.

Bei Flugplanabgabe und Landung auf einem Platz ohne Flugverkehrskontrollstelle ist eine Landemeldung abzugeben entweder

Auch die Landemeldung erledigt normalerweise der Flugleiter automatisch. Vorsichtshalber sollte aber auch er gefragt werden, ob er den Flugplan "geschlossen" hat.

Wenn der untenstehende Flugplan nicht
zu lesen ist, bitte durch Anklicken
vergrößern und ausdrucken.

Tipps zum Ausfüllen des Flugplanes:

Das Flugplanformular ist international einheitlich, die einzelnen Felder sind immer in der Landessprache und in englisch beschriftet. Zur schnellen Identifizierung bei der telefonischen Durchgabe haben die meisten Felder eine Nummer. Die Felder 1 bis 6 sind nicht vom Piloten auszufüllen, die folgende Erklärung beginnt daher mit Feld 7.

7. LFZ-Kennung: Hier ist die Kennung des Ultraleichten, also z.B. DMXSB, ohne Querstrich, einzutragen.

8. Flugregeln: "V" (für VFR).

Art des Fluges: G (für General Aviation)

9. Anzahl: Normalerweise wird hier eine 1 (für ein Ultraleichtflugzeug) stehen. Wenn mehrere Ultraleichte gleichzeitig über die Grenze fliegen kann ein Flugplan für die ganze Formation abgegeben werden. In diesem Fall ist hier die Anzahl der Maschinen einzutragen.

Muster des Luftfahrzeuges: ZZZZ (weil keine offizielle Abkürzung für die Typen unserer Geräte besteht. Siehe auch unter 18)

Wirbelschleppenkategorie: L (für Flugzeuge bis 7 t)

10. Ausrüstung: V/N (V für VHF-Funkgerät, N für kein Transponder)

13. Startflugplatz: Hier ist die Kennung des Startflugplatzes anzugeben, z.B. "EDPG" für Griesau.

Zeit: Die voraussichtliche Startzeit ist in UTC (Z-Zeit) vierstellig anzugeben, also z.B. 0800.

15. Geschwindigkeit: Die Fluggeschwindigkeit des Gerätes in Knoten mit einem vorgestellten "N", z.B. N0030.

Reiseflughöhe: VFR (bei unkontrollierten VFR-Flügen).

Route: Bei Flugzeiten über 30 Minuten sind hier Streckenpunkte anzugeben, insbesondere der voraussichtliche Ort des Grenzüberfluges.

16. Zielflugplatz: Hier ist die Kennung des Zielflugplatzes anzugeben, z.B. "LOLS" (für Schärding, Österreich).

Voraussichtliche Gesamtflugdauer: Die voraussichtliche Flugdauer in Stunden und Minuten, also z.B. 0115 für 1 Stunde 15 Minuten.

Ein Grenzer kontrolliert
misstrauisch den Reisepass

18. Andere Angaben: Da oben keine offizielle Abkürzung für unsere Gerätetypen genannt werden konnte ist hier z. B. anzugeben "Typ ENDURO"

Bei Flug mehrerer UL auf einem Flugplan ist einzufügen "Formation Flight, see enclosed". Auf einem beigelegten Blatt sind die Gerätetypen, die Kennzeichen und die Namen der Piloten zu nennen.

Ich schreib auf diese Aufstellung auch immer alle Reisepass-Nummern, die Namen der Passagiere und die Geburtsdaten. So kann ich eine Kopie des Zettels auch gleich für die Zollabfertigungen verwenden.

19. Höchstflugdauer: Unter Höchstflugdauer ist die maximal mögliche Flugdauer des Ultraleichten in Stunden und Minuten anzugeben, z.B. 0530 wenn die Maschine für 5 ½ Stunden Sprit dabei hat.

Personen an Bord: Normalerweise "1" oder, bei Doppelsitzer-Flügen, "2". Bei Formationsflügen ist die Gesamtzahl der Piloten und Passagiere anzugeben.

Notfunkfrequenz: "U" durchstreichen (UHF-Frequenz 243,0 MHz steht nicht zur Verfügung), "V" nicht durchstreichen (VHF-Frequenz 121,5 steht zur Verfügung) und "E" durchstreichen, wenn kein Notsender (ELT) an Bord ist (Österreich verlangt ein ELT).

Rettungsausrüstung: "S", "J" und "D" durchstreichen, da keine Rettungsausrüstung (Survival Equipment), keine Schwimmwesten (Jackets) und keine Schlauchboote (Dinghis) an Bord.

Farbe: Die Farbe des Ultraleichten, bei Flügen von mehreren Ultraleichten die Farbe des "Verbandsführers".

Verantwortlicher LFZ-Führer: Bei Formationsflügen ist hier der Name des verantwortlichen Formationsführers anzugeben.

Die meisten Daten im Flugplan bleiben immer gleich. Ich hab' deshalb immer ein paar Kopien dabei, bei denen die meisten Felder schon fertig ausgefüllt sind (z.B. die Kennung, das Muster des Luftfahrzeuges, die Farbe etc.). Bei der Flugplanabgabe sind dann nur noch ein paar Zeilen zu schreiben.

Ergänzende Information für Flüge nach Österreich vom 6.7.99:

Nach Auskunft der AIS München liegen Notams vor, nach denen für Flüge von Deutschland nach Österreich und von Österreich nach Deutschland ab 1.7.99 kein Flugplan erforderlich ist.

Notam E0871/99:

SUBMISSION OF FLIGHTPLAN FOR CIVIL VFR-FLIGHTS FROM THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY TO THE REPUBLIC OF AUSTRIA NO LONGER REQUIRED.

Notam A0432/99:

SUBMISSION OF FPL FOR CIVIL VFR-FLIGHTS FROM AUSTRIA TO GERMANY AND VICE VERSA NOT COMPULSORY. REF AIP AUSTRIA, ENR 1.10, ITEM 1.8.

Ergänzende Information für Flugplanaufgabe via Internet vom 1.12.00

siehe unter Flugpläne über das Internet

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