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| Mindestalter
weggefallen Ins Netz gestellt am 15. September 2001 |
Beinahe hätten wir es übersehen. In der seitenlangen Artikelverordnung, mit der sich ab 1. 9. 01 die luftrechtlichen Vorgaben für die Ultraleichtfliegerei geändert haben, ist in einer Verordnung, die normalerweise keiner liest in einem §, der keinen interessiert ein ganz nebensächlicher Nebensatz weggefallen:
"LuftBO § 19 Ergänzungsausrüstung, die durch den Verwendungszweck erforderlich ist
Luftfahrzeuge, die für die Beförderung von Personen oder Sachen verwendet werden, müssen ausgerüstet sein mit:
einem Sitz für jede Person und einem Anschnallgurt für jeden Sitz; ...""
Weggefallen ist der Zusatz: "in doppelsitzigen Luftsportgeräten können Fluggäste mit einem Mindestalter nach § 23 LuftVZO befördert werden;"
Einer unserer Kunden hatte den Verdacht, dies könne ein Wegfallen des Mindestalters im Passagierflug bedeuten. Wir haben beim DULV nachgefragt und prompt von eine positive Antwort erhalten:
Das Mindestalter für die Mitnahme von Passagieren ist weggefallen.
Na, wenn das nicht eine prima Neuigkeit für alle Kids ist, die seit Jahren mit scharrenden Füßen vor dem UL des Papas stehen ...