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Irrtum!

Ins Netz gestellt am 25. Oktober 2001

 

Im Luftsport 07/2001 gibt der Bayerische Luftsportverband an, für UL-Piloten sei die Führung eines Flugbuches Pflicht. Das ist nicht richtig.

Der §120 der LuftPersV gibt zwar an "Luftfahrzeugführer ... haben ein Flugbuch zu führen ...." und zweifelsfrei sind auch UL-Piloten Luftfahrzeugführer.

Nach Auffassung der Juristen ist so etwas eine "allgemeine Regelung" – sie gilt ganz allgemein für alle Luftfahrzeugführer. Eine allgemeine Regelung gilt aber nur, soweit nicht zusätzlich eine spezielle Regelung getroffen ist. So eine spezielle Regelung gibt es für das Flugbuch bei Lufsportgeräteführern und dazu zählen auch die UL-Piloten. Sie ist im §123 der LuftPersV festgelegt:

"Luftsportgeräteführer haben zum Nachweis der praktischen Voraussetzungen zum Erwerb oder zur Verlängerung und Erneuerung einer Erlaubnis oder einer Berechtigung ein Flugbuch zu führen."

Also, nur für die zur Scheinverlängerung erforderlichen Flüge muß von dem UL-Piloten ein Flugbuch geführt werden. Bei den allen anderen Flügen ist es ihm freigestellt, das Flugbuch auszufüllen.

Bei einer anderen, u. a. im gleichen Heft veröffentlichten Maßnahme, ist mir nicht so ganz klar, wie sie zu verstehen ist. Es heißt dort

.... von der im § 3 LuftBO als Helmpflicht bezeichneten Bestimmung kann "abgesehen werden, wenn der Luftsportgeräteführer und in doppelsitzigen UL auch der Fluggast ... durch vierteilige Anschnallgurte im Sitz fest mit der Struktur .... verbunden sind ....."

§3 der LuftBO abs. (2) lautet "Luftsportgeräteführer und Fluggast müssen einen geeigneten Kopfschutz .... tragen. Der Beauftragte kann Ausnahmen zulassen."

Da der DAeC für Ultraleichtflugzeuge beauftragt ist kann er die veröffentlichte Ausnahme treffen.

Was nun – insbesondere in Bezug auf die Doppelbeauftragung - zweifelhaft ist: Gilt die von DAeC veröffentlichte Ausnahme

Vernünftig finde ich die Sache sowieso nicht. Vielleicht liegt das daran, daß ich einmal einen Drachenflieger gesehen habe, der seine kleinen grauen Zellen außerhalb der Hirnschale abgelegt hatte. Aber solange mir keiner verbietet, den steifen Hut aufzusetzen, ist mir die Ausnahmeregelung sowieso ziemlich wurst.

Nachtrag zum Thema Flugbuch vom 15.12.01: Auf Grund einer mail haben wir hier nochmals in der Sache Stellung genommen.

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