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Flugbuch

Ins Netz gestellt am 15. Dezember 2001

 

Zu dem Artikel "Irrtum" vom 25. Oktober (der Inhalt lässt sich hier nachlesen) erreicht uns die folgende mail von Herrn Klaus Schmitz:

Soeben bei Schmidtler.de unter "Aktuell und neu" / "AKTUELL - Irrtum" gelesen!

(es folgt eine wörtliche Wiedergabe des Artikels)

Den letzten Absatz halte ich für ein wenig abenteuerlich! Das würde ja im Klartext bedeuten, dass damit die fliegerische Anerkennung, um die die UL-Szene innerhalb der Gesamt-Fliegerei seit Jahren kämpft, mit juristischen Spitzfindigkeiten ausgerechnet von einem UL-Piloten zunichte gemacht werden soll.

Mit Verlaub, Herr Schmidtler, ich interpretiere die Sache völlig anders.

Nach LuftPersV § 120 (1) Satz 1 haben (alle) Luftfahrzeugführer (...) ein Flugbuch zu führen, in dem "alle" Flüge oder Fahrten unter Angabe der ausgeübten Tätigkeit und des Luftfahrzeugmusters nach Datum, Art des Fluges, Abflugzeit, Landezeit mit der sich daraus ergebenden Flugdauer, Abflugort und Landeort anzugeben sind. Nach LuftPersV § 120 (1) Satz 5 kann der Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen durch "Auszüge" aus dem Flugbuch erbracht werden, deren Übereinstimmung mit den Angaben des Flugbuches durch einen Beauftragten für Luftaufsicht, einen Flugleiter, einen Ausbildungs- oder Flugbetriebsleiter, ein Prüfungsratsmitglied, einen Fluglehrer oder Einweisungsberechtigten bescheinigt sein müssen.

Luftsportgeräteführer haben nach LuftPersV § 123 (1) zum Nachweis der praktischen Voraussetzungen zum Erwerb oder zur Verlängerung und Erneuerung einer Erlaubnis oder einer Berechtigung (ebenfalls) ein Flugbuch zu führen.

Nach LuftPersV § 123 (2) haben "Führer von Ultraleichtflugzeugen ... die Angaben nach § 120 Abs. 1 Satz 1 in das Flugbuch einzutragen". Und das sind halt wiederum:

"alle" Flüge oder Fahrten unter Angabe der ausgeübten Tätigkeit und des Luftfahrzeugmusters nach Datum, Art des Fluges, Abflugzeit, Landezeit mit der sich daraus ergebenden Flugdauer, Abflugort und Landeort!

Außerdem gelten nach LuftPersV § 123 (2) Satz 2 für Luftsportgeräteführer §120 Abs. 1 Satz 3 bis Satz 5. Und das bedeutet, wenn man Schmidtlers Interpretation folgen wollte, müsste ein Luftsportgeräteführer (nach Satz 3) trotzdem das Flugbuch während der "erlaubnispflichtigen Tätigkeit" mitführen, auch wenn er nach Schmidtlers Auffassung keine Eintragungen machen müsste! Sehr logisch.

Solche (Fehl)Interpretationen tragen nach meiner Auffassung nicht zu einer allgemeinen Anerkennung der "Ultraleichten" innerhalb der Fliegerei bei. Sie werden im Gegenteil durch Vorurteilsbildung weiter dazu führen, dass z.B. (gewichtskraftgesteuerte) ULs auf bestimmten Landeplätzen nicht gerne gesehen werden.

Klaus Schmitz

 

(Ende des wörtlichen Zitats der mail von Klaus Schmitz)

Da wir die grundsätzliche Einstellung von Herrn Schmitz zwar ganz und gar nicht teilen, aber (weil symptomatisch für viele Piloten) sehr ernst nehmen, veröffentlichen wir hier unsere Antwort:

 

Hallo Klaus!

Ich gehe davon aus, dass Du mit den "Du" einverstanden bist - wenn wir uns am Flugplatz getroffen hätten würden wir uns auch nicht "Siezen".

Normalerweise bin ich mit Kritik an anderen Luftsportarten sehr zurückhaltend. Zuviel wird gestritten zwischen Dreiachsern und Trikes, DULV und DAeC, Hinz und Kunz. Wir alle sitzen im gleichen Boot, nur wenn wir am gleichen Strang ziehen kommt etwas dabei heraus. Wenn im nachfolgenden trotzdem Kritik an der herkömmlichen Fliegerei aufscheint bitte ich dies als eine Kontroverse unter Brüdern zu verstehen. Nur weil ich die Piloten anderer Luftfahrzeuge sehr hoch einschätze werde ich kritisieren - bei einem Blindgänger würde ich mir den Aufwand sparen.

Auch wenn viele Leute anderer Meinung sind - ich glaube nicht, dass die PPL-Fliegerei (insbesondere die PPL-Fliegerei in Deutschland) der Maßstab aller Dinge ist. Ich sehe auch nicht, dass wir Ultraleichten um die fliegerische Anerkennung der Blechflieger buhlen oder dass "die UL-Szene seit Jahren innerhalb der Gesamtfliegerei um die fliegerische Anerkennung kämpft". Zumindest mir ist diese Anerkennung ziemlich wurst. Ich habe nur einmal mit aller Kraft um eine Anerkennung für die ULer gekämpft, das war 1980 im Bundesministerium für Verkehr. 1982 hatte wir diese Anerkennung in Form der Allgemeinverfügung. Die sogenannte "Gesamtfliegerei" einschließlich des DAeC hat uns damals alle nur irgendwo auffindbaren Steine in den Weg gelegt. Als die Allgemeinverfügung da war ist die PPL-Szene mit hängender Zunge hinter dem abfahrenden Zug hergelaufen und hat versucht aufzuspringen. Ich habe Ihnen dabei, soweit ich konnte, geholfen, denn ich war auch damals der Meinung, wir sind alle Flieger und sollten zusammenhalten.

Die "fliegerische Anerkennung" der Ultraleichten ist längst erfolgt. Die PPL-Piloten laufen seit etwa 10 Jahren in Scharen und mit wehenden Fahnen zu den Ultraleichten über. Albern ist dabei, wenn genau diese Überläufer ihre alten Zöpfe vor sich hertragen und bei den Ultraleichten zum Dogma erheben wollen. "Ein richtiges Flugzeug hat einen Knüppel und einen Schwanz" ist zum Beispiel ein solcher alter Zopf oder auch die Flugbuchführung. Das ist etwa so absurd, als ob die Taliban mit den Händen hinter dem Kopf aus ihren Höhlen kriechen und dann den Belagerern mit erhobenen Zeigefinger erklären wollen, wie ein Krieg zu gewinnen ist.

Zum Thema Flugbuch für Luftsportgeräte sollten die "richtigen" Flieger etwas mehr über den Zaun schauen. Da fliegen in Deutschland grob geschätzt etwa 1.000 bis 2.000 UL's herum (Dreiachser und Trikes zusammengefasst). Daneben gibt es etwa 35.000 Drachen- und Gleitschirmflieger. Für die gelten die luftrechtlichen Verordnungen bezüglich Luftsportgeräten genau wie für die handvoll ULer. Diese Piloten wollen keine Flugbuchpflicht, die brauchen keine Flugbuchpflicht - und die haben, so wie ich die LuftPersV (auch nach Deiner Interpretationshilfe) lese, keine Flugbuchpflicht.

Wenn Du aus der LuftPersV etwas anderes herausliest ist es Dir unbenommen, ein Flugbuch zu führen. Mich stört nur der missionarische Eifer, mit dem Du Deine Interpretation als alleinseligmachend verkaufst. Wenn jemand anderer Meinung ist als Du, so ist das deshalb nicht "abenteuerlich", keine "Fehlinterpretation" und keine "juristische Spitzfindigkeit", die zu einer "Vorurteilsbildung" führen muss - "mit Verlaub gesagt". Diskussionen zur Sache führe ich gerne, aber den hier angeschlagenen Tonfall sollten wir Flieger untereinander meiden. Wir kennen ihn zur Genüge aus den Reihen unserer Gegner.

Unsere beiden unterschiedlichen Auslegungen zeigen, dass bezüglich der Flugbuchpflicht Zweifel vorliegen können. So etwas ist bei den Juristen ganz normal. Im Zweifelsfall wird die unterschiedliche Interpretation einer rechtlichen Regelung in diesem unserem Lande wie in jedem Rechtsstaat weder von Dir noch von mir noch vom Luftsportverband Bayern noch vom DAeC, vom DULV oder vom Verein der einbeinigen Radfahrer geklärt, sondern nur und ausschließlich durch ein ordentliches Gericht - dem Himmel sei Dank dafür. Solange keine solche verbindliche Klärung vorliegt gehe ich weiter davon aus, dass das Führen eines Flugbuches keine Pflicht ist.

Noch mal zur "fliegerischen Anerkennung". Wenn eine solche Anerkennung nicht von der fliegerischen Leistung und vom Können abhängig ist, sondern an der Führung des Flugbuches hängt, so ist sie mir in Zukunft nicht nur wurst, sondern sogar etwas peinlich. Es ist hinlänglich bekannt , dass die kleinen blauen Büchlein - auch in der PPL-Szene - die reinen Märchenbücher sind. Den zynischen Ausspruch "wer schreibt, der bleibt" habe ich von einem PPLer. Wenn unsere Anerkennung wirklich an solchen Lügenlisten hängt steht es um die Fliegerei in Deutschland noch schlechter, als ich es ohnehin befürchte.

Nahezu unanständig finde ich den letzten Satz in Deinem Schreiben. Da winkt jemand mit dem Zaunpfahl, wenn wir ULer (gewichtskraftgesteuert) nicht so spuren, wie es sich einige Leute vorstellen, so gibt es Probleme auf den Flugplätzen. Gottseidank ist das eine Einzelmeinung. Die überwiegende Anzahl der Platzhalter beurteilt einen Gastpiloten nicht nach der Haarfarbe, der Art seines Fluggerätes oder nach dem Verband, dem er angehört, sondern anhand seiner fliegerischen Fähigkeiten. Wenn es an Deinem Heimatplatz anders zugeht solltest Du etwas dagegen tun.

Im übrigen könnte uns Ultraleichten dieses Thema langfristig sogar wurst sein. Ich kenne in meiner näheren Umgebung in den letzten 10 Jahren keine neu entstandenen Flugplätze für E-Maschinen, solche Plätze werden höchsten weiter beschränkt oder gar zugemacht. Ich kenne aber im Umkreis von etwa 100 km an die 10 UL-Plätze, die neu geschaffen wurden. Ich hoffe, auf keinem dieser UL-Plätze wird jemals einem anderen Flieger (soweit es luftrechtlich und fliegerisch machbar ist und soweit sich der betreffende Pilot ordentlich aufführt) die Platzbenutzung verweigert, egal welche Maschine er fliegt, egal welchem Verband er angehört und egal ob er ein Flugbuch führt oder nicht. Sollte es anders kommen ist bei den Ultraleichten etwas schief gelaufen.

Zum Schluss noch das Wichtigste.

"Flieger" stand fast 100 Jahre als Synonym für Innovationskraft, Mut, Selbstdisziplin (ein altmodisches Wort, ich weiß) und Gemeinschaftssinn (schon wieder ein altmodisches Wort). Ein Flieger hat nun mal im wörtlichen und im übertragenen Sinn eine Dimension mehr als Otto Normalverbraucher. Ein bisschen etwas von diesen Idealen (noch mal ein altmodisches Wort) ist in der Anfangszeit der Ultraleichtfliegerei wieder aufgetaucht. Ich sehe mit Betroffenheit, dass auch bei uns in den letzten Jahren Flugbuchführung mehr zählt als fliegerisches Können und die LBA-Zertifizierung des Triebwerkes höher bewertet wird als die Beherrschung der Mühle in Grenzlagen. Wenn die Entwicklung so weitergeht sind auch bei den Ultraleichten eines nicht fernen Tages Innovationskraft, Mut, Selbstdisziplin und Gemeinschaftssinn Mangelware, der frische Wind ist dann raus. Aber – wir werden sehr korrekte Flugbücher führen.

Schuld daran ist weder der DAeC noch der DULV, Schuld daran bist Du und ich, schuld daran sind wir Flieger alle selber. Wir bestimmen, wo unsere Fliegerei hingeht. Nur deshalb habe ich mir heute viel Zeit genommen, um auf Dein Schreiben so ausführlich zu antworten – nicht um Dich, die PPL-Piloten oder sonst irgendwen zu kritisieren. Ich hoffe, es hilft bei dem einen oder anderen Leser ein Bisschen zur Besinnung auf unsere gemeinsamen Ideale. Vielleicht denkt sogar irgendwer in einem unserer rund 25 verschiedenen Luftsportverbände darüber nach. Wahrscheinlich ist letzteres aber nur ein kindlicher Weihnachtstraum.

Ich wünsche Dir, dass Du im nächsten Jahr so viele großartige Flüge durchführen kannst, wie ich sie gerne durchführen möchte (und das ist eine ganze Menge)

Servus und schöne Feiertage - Bernd

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